- stempelpflichtig
- stẹm|pel|pflich|tig <Adj.> (österr.):gebührenpflichtig.
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stẹm|pel|pflich|tig <Adj.> (österr.): gebührenpflichtig.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
stempelpflichtig — stẹm|pel|pflich|tig (österreichisch für gebührenpflichtig) … Die deutsche Rechtschreibung
Postvollmacht — Postvollmacht, eine schriftliche Erklärung, durch die der Empfänger einen Dritten zur Empfangnahme der an ibn zu bestellenden Postsendungen ermächtigt. In der Vollmacht, die zu beglaubigen und bei der betreffenden Bestellpostanstalt niederzulegen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Anweisung — Anweisung, Assignation, der schriftliche Auftrag, den jemand (Assignánt) einem andern (Assignatār) gibt, sich einen bestimmten Wert (Geld oder Ware) von einem dritten (Assignāt) ausantworten zu lassen. Kaufmännische A. sind im wesentlichen den… … Kleines Konversations-Lexikon
Wechsel — Wechsel, Wechselbrief (frz. lettre de change, engl. bill of exchange, ital. lettera di cambio), schriftliches Versprechen, durch das sich der Aussteller verpflichtet, nach einem hierfür geltenden besondern Recht (Wechselrecht, s.d.) an eine im… … Kleines Konversations-Lexikon
Frachtbriefstempel — Frachtbriefstempel, Frachturkundenstempel. In Österreich unterliegen Frachtbriefe (auch Beförderungsscheine im Eisenbahnverkehre) und deren Duplikate über Sendungen die im Inlande zur Beförderung aufgegeben werden, gemäß der T. P. 101 I A b) des… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
gebührenpflichtig — nicht kostenlos, zahlungspflichtig; (österr.): stempelpflichtig; (Rechtsspr.): kostenpflichtig … Das Wörterbuch der Synonyme